Verfahren
Verhaltenstherapie
Bei der Verhaltenstherapie steht weniger die Vergangenheit, sondern das gegenwärtige Erleben und Verhalten des Patienten im Mittelpunkt der Behandlung. Die Grundidee der Verhaltenstherapie beruht auf der Annahme, dass aktuelle Leiden auf erlernte Vorstellungen und Reaktionsmuster zurückzuführen sind, die die Betroffenen im Laufe des Lebens herausgebildet haben. Diese lassen sich durch unterschiedliche Methoden beeinflussen und verändern.
Die persönliche Lebensgeschichte des Betroffenen, seine Erfahrungen und frühere Lösungsansätze werden mitberücksichtigt. Die Methoden zielen darauf ab, den Patienten zur Selbsthilfe anzuleiten, so dass zukünftig auftauchende Probleme auch alleine gelöst werden können. Eine Psychotherapie kann sowohl bei kurzfristigen Schwierigkeiten unterstützend wirken, als auch bei längerfristigen Problemen.
Das Verfahren ist für die Behandlung im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen.
SYSTEMISCHE Orientierung
In der systemischen Denkweise wird der Mensch im Beziehungsgefüge seines Umfelds (Systems) betrachtet und psychische Krankheitssymptome werden als Ausdruck bestimmter Beziehungsmuster bewertet. Der Fokus der Therapie liegt daher nicht nur auf dem/der Betroffenen (als sog. SymptomträgerIn), sondern das gesamte Lebensumfeld und Herkunftssystem wird betrachtet und berücksichtigt.
In meiner therapeutischen Tätigkeit arbeite ich in erster Linie verhaltenstherapeutisch, nehme aber auch immer wieder eine systemische Perspektive ein. Ich arbeite daher sowohl mit verhaltenstherapeutischen als auch systemischen Methoden.
Ablauf
In der psychotherapeutischen Sprechstunde (fünf Sitzungen) und den daran anschließenden probatorischen Sitzungen (zusätzlich bis zu sechs Sitzungen) können Sie mir Ihre Situation schildern und ich Ihnen meine Vorgehensweise erläutern. Zudem findet in diesem Zeitraum eine umfangreiche Diagnostik statt. Im Anschluss an die ersten Termine treffen wir gemeinsam die Entscheidung, ob die Aufnahme einer Therapie indiziert und erfolgversprechend erscheint oder ob eine andere Form der Hilfe für Sie in Frage kommt.
Die Therapie findet in Form von Einzelsitzungen statt. Bei der Therapie von Kindern werden in regelmäßigen Abständen zusätzlich Elterngespräche terminiert. Zudem können auch Gespräche mit der gesamten Familie oder anderen Bezugspersonen durchgeführt werden.
Die Sitzungen finden in der Regel wöchentlich statt und dauern 50 Minuten. Die Elterngespräche werden i.d.R. einmal monatlich angesetzt.
Eine Verhaltenstherapie umfasst zwischen 12 und maximal 80 Therapiesitzungen, zusätzlich werden 3 bis 20 Bezugspersonenstunden (Schule, Eltern u.a.) durchgeführt.
Schweigepflicht
Die Ausübung meines Berufes unterliegt der Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB). Eine Weitergabe an Dritte (z.B. Ärzte, Kliniken etc.) findet nur mit schriftlichem Einverständnis statt. Dieses kann jederzeit widerrufen werden.
Kostenübernahme
Gesetzliche Krankenkassen
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie nach EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab).
Private Krankenkassen und Beihilfe
Die Kosten der Therapie in meiner Praxis werden von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Je nach Versicherung oder Ihrem individuell abgeschlossenen Tarif können die Anzahl der Therapiesitzungen, die erstattet werden, variieren. In einem Telefonat mit Ihrer Krankenkasse erfahren Sie, ob Ihr Tarif die Kostenerstattung für eine Psychotherapie vorsieht und wie viele Sitzungen erstattet werden.
Da ich über die kassenärztliche Vereinigung einen Versorgungsauftrag für gesetzlich Versicherte habe, werden in meiner Praxis gesetzlich Versicherte bevorzugt angenommen.
Selbstzahler
Eine psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes ist auch per Selbstzahlung möglich. Dabei werden die von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen nicht in den Krankenkassenunterlagen Ihres Kindes vermerkt. Das Honorar wird von mir persönlich in Rechnung gestellt. Die Gebühren für Selbstzahler orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).